AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen (Wartung, Reparatur-, Aufrüst- und/oder Sicherheitsnachrüstarbeiten) der Firma renewin. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten für alle geschlossenen Geschäfte, die renewin mit ihren Kunden abschließt, ausschließlich diese AGB und sind integrierender Bestandteil aller Geschäfte. Lieferbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn renewin im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind einerseits Verbraucher, nach § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG), die unbeschränkt geschäftsfähig sind und ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Lieferadresse in Österreich und Deutschland haben. Kunden im Sinne dieser AGB sind weiters Unternehmen, deren Sitz oder Lieferadresse sich in einem dieser Länder befindet. Sofern in einzelnen Punkten nichts anderes bestimmt ist, gelten diese AGB für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Für Verbraucher sind jedenfalls die zwingenden Bestimmungen des KSchG einzuhalten, sofern die Bestimmungen dieser AGB davon abweichen.
1.3. Als Verbraucher gelten alle natürlichen und/oder juristischen Personen, die ein Geschäft abschließen, das weder ihrer beruflichen noch gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Unternehmen hingegen sind alle natürlichen und/oder juristischen Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln
1.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen Privatrechts (IPRG) und des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG). Für Verbraucher gilt die Rechtswahl österreichischen Rechts nur insoweit, als die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber jedenfalls einzuhalten sind.
1.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in 5020 Salzburg, Österreich. Bei Klagen von renewin gegen Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort in Österreich ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB das sachlich in Betracht kommende Gericht, in dessen Sprengel sich der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers in Österreich befindet.
1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB davon unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen treten die gesetzlich vorgesehen Bestimmungen. Bei deren Fehlen wird eine ungültige oder unvollständige Vertragsbestimmung durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinngehalt entsprechend wirksame ersetzt bzw. ergänzt.
1.7. Änderungen der Vertragsdokumentation, einschließlich dieser AGB, bedürfen für deren Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Der Kunde kann Anfragen oder Bestellungen schriftlich per E-Mail an renewin übermitteln. Schriftlich einlangende Anfragen oder Bestellungen des Kunden sind unverbindlich. renewin hat die Möglichkeit, dem Kunden ein auf seine Anfrage bzw. Bestellung passendes Angebot schriftlich zu unterbreiten.
2.2. Mündliche oder telefonische Anfragen oder Bestellungen des Kunden werden von renewin grundsätzlich nicht entgegengenommen und nicht bearbeitet. Sollte sich im Zuge der Erbringung von Wartung, Reparatur-, Aufrüst- und/oder Sicherheitsnachrüstarbeiten vor Ort beim Kunden eine neuerliche Beauftragung von renewin durch den Kunden ergeben, wird dieser Auftrag von renewin ausnahmsweise in mündlicher Form entgegengenommen. Die mündliche Beauftragung ist jedoch vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
2.3. Soweit es auf Grund der übermittelten Unterlagen, Lichtbildaufnahmen und Angaben des Kunden möglich ist, erstellt renewin ein schriftliches Angebot. Das Angebot ist für renewin bis zu dem, dem Kunden genannten Fälligkeitsdatum verbindlich.
2.4. Der Kunde haftet renewin gegenüber für die Richtigkeit und Vollständigkeit jener Angaben, Unterlagen und Lichtbildaufnahmen, die der Kunde renewin für die Ausführung des Vertrages überlässt.
2.5. Sämtliche Angebote von renewin werden durch schriftliche Bestätigung des Angebots verbindlich.
2.6. Mit der schriftlichen Annahme des Angebotes von renewin (Bestellung) erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB ausdrücklich einverstanden.

3. Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

3.1. Soweit der Kunde Verbraucher iSd § 1 KSchG ist, nimmt er zur Kenntnis, dass er von dem erteilten Auftrag bei Bestellung per E-Mail oder sonstigen Fernabsatzkommunikationsmitteln binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen, zurückzutreten berechtigt ist.
3.2. Widerrufsrecht bei Warenlieferungen: Das Rücktrittsrecht beginnt an dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde renewin über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dazu kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular, am Ende dieser AGB verwendet werden. Zur Wahrung des Widerrufsrechts ist es ausreichend, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf, der in Ziff. 3.1 dieser AGB angegebenen Frist, an renewin absendet.
3.3. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen: Für den Fall, dass der Kunde von renewin eine Leistung in Anspruch nimmt, die keine Warenlieferung darstellt (Dienstleistungen), beträgt die Widerrufsfrist vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung des Widerrufsrechts ist es ausreichend, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf, der in Ziff. 3.1 dieser AGB angegebenen Frist, an renewin absendet. Dazu kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
3.4. Widerrufsrecht bei Auswärtsgeschäften: Auswärtsgeschäfte im Sinne des § 3 Z 1 FAGG umfassen jeden Vertrag zwischen renewin und dem Verbraucher, der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von renewin und dem Verbraucher an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum von renewin (z. B. beim Kunden vor Ort) ist. Für den Fall, dass der Kunde von renewin ein Angebot im Rahmen eines Auswärtsgeschäftes annimmt, ist der Kunde berechtigt binnen vierzehn (14) Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Warenlieferung mit Inbesitznahme der Ware durch den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten, der nicht Beförderer ist. Bei der Erbringung einer Dienstleistung beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsabschluss (Annahme des Angebotes). Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde renewin über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dazu kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Zur Wahrung des Widerrufsrechts ist es ausreichend, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der in Ziff. 3.1 dieser AGB angegebenen Frist an renewin absendet.
3.5. Widerrufsrecht bei Warenlieferung und Dienstleistung: Besteht die Leistung an den Kunden durch renewin sowohl in einer Warenlieferung als auch Dienstleistung, gelten die Bestimmungen zur Warenlieferung gemäß Punkt 3.2 dieser AGB.
3.6. Der Kunde erklärt jedoch ausdrücklich, dass er – falls er von seinem Rücktrittsrecht innerhalb der 14-tägigen Frist Gebrauch macht – die für die bis dahin von renewin erbrachten Dienstleistungen angefallene(n) Rechnungen dennoch bezahlen wird, sofern es der ausdrückliche Wunsch des Kunden ist, dass renewin noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit seiner Tätigkeit für den Kunden beginnt. Des Weiteren nimmt der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis, dass bei dringenden Reparatur- und/oder Instandhaltungsarbeiten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erbracht werden, kein Rücktrittsrecht besteht.
3.7. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so wird renewin dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über den Eingang des Widerrufs übermitteln. Für den Fall des rechtmäßigen Widerrufs zahlt renewin dem Kunden alle von ihm erhaltenen Beträge, einschließlich der vom Kunden gezahlten Lieferkosten (bei Warenlieferungen), binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Erhalt des Widerrufs an die vom Kunden bekanntgegebene Bankverbindung zurück.
3.8. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde renewin über die Ausübung seines Widerrufsrechtes informiert hat, an renewin zurückzusenden oder zu übergeben. Die 14-tägige Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
3.9. renewin ist bei Warenlieferungen berechtigt, die Rückzahlung bis zum Erhalt der Ware zu verweigern. Die Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Kunde. Einen allfälligen durch Beschädigung der Beschaffenheit, Funktionsweise oder sonstiger Eigenschaften der Ware eingetretenen Wertverlust hat der Kunde zu tragen.

4. Leistungsumfang, Preise und Verrechnung

4.1. Für den Umfang der Leistung ist das jeweilige Angebot von renewin maßgebend.
4.2. Hat der Kunde renewin lediglich mit der Lieferung von Waren beauftragt, ist der Kunde verpflichtet, die damit in Zusammenhang stehenden notwendigen Wartung, Reparatur-, Aufrüst- und/oder Sicherheitsnachrüstarbeiten nur durch einen Fachmann und entsprechend den Montage- und Bedienungsanleitungen des Beschlägeherstellers durchführen zu lassen.
4.3. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich etwaiger Versandkosten. Bei Warenlieferung ist die Verpackung vom Preis mitumfasst. Es gelten die zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots ausgewiesenen Preise.
4.4. Wartung, Reparatur-, Aufrüst- und/oder Sicherheitsnachrüstarbeiten werden nach tatsächlich aufgewendeter Arbeitszeit zuzüglich Weg- und Fahrtzeit, Material- und Transportkosten sowie Kleinteilpauschale verrechnet.
4.5. Für die Verrechnung gelten die tatsächlichen Mengen, Abmessungen, Gewichte und sonstigen Angaben der Lieferung oder Leistung.
4.6. renewin behält sich die Fakturierung von Teillieferungen und Teilleistungen ausdrücklich vor.
4.7. Ist die Lieferung oder Leistung für einen späteren Zeitpunkt als zwei Monate nach schriftlicher Annahme des Angebots vorgesehen, ist renewin berechtigt, den Preis an die veränderten Rohstoff- bzw. Materialpreise, Lohn- und Betriebskosten, Frachten und sonstige Kostenfaktoren anzupassen. Während der ersten zwei Monate nach Annahme des Angebots werden keine Preisänderungen durch renewin vorgenommen, es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich mit dem Kunden ausgehandelt.

5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

5.1. Nach schriftlicher Annahme des Angebots durch den Kunden wird renewin dem Kunden eine prüffähige Rechnung übermitteln.
5.2. Bei Warenlieferungen sind Rechnungen sofort nach Erhalt netto per Vorauskasse oder durch Banküberweisung zur Zahlung fällig. Nach Eingang der Zahlung bei renewin erfolgt der Versand der Ware durch renewin an die vom Kunden bekanntgegebene Lieferadresse.
5.3. Bei Wartung, Reparatur-, Aufrüst- und/oder Sicherheitsnachrüstarbeiten sind Rechnungen durch Barzahlung oder mittels Banküberweisung sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
5.4. Sofern die Warenlieferung sofort erfolgen bzw. Dienstleistung sofort erbracht werden müssen (z. B. bei sicherheitsrelevanten Bauteilen), wird die Rechnung durch renewin ausnahmsweise gleichzeitig mit der Warenlieferung bzw. Dienstleistung übermittelt. In diesen Fällen ist die Rechnung ebenfalls durch Barzahlung oder mittels Banküberweisung sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
5.5. renewin behält sich den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten im Einzelfall ausdrücklich vor.
5.6. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Ansprüche des Kunden, mit denen dieser aufrechnen möchte, Gegenansprüche der renewin aus demselben Vertrag betreffen und rechtskräftig festgestellt sind. Eine Aufrechnung mit von renewin bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist für Unternehmer im Sinne dieser AGB ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte bestehen für Kunden nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

6. Zahlungsverzug des Kunden

6.1. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer (Teil-)Rechnung von renewin in Verzug, ist renewin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, sämtliche erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen.
6.2. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht weiterhin nicht bzw. nicht fristgerecht nach, ist renewin berechtigt, unter Setzung einer angemessenen, aber mindestens 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Im Falle des Zahlungsverzugs durch den Kunden hat renewin, ungeachtet des Rechtes vom Vertrag zurückzutreten, das Recht, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. zu verlangen.

7. Lieferbedingungen, Liefer- und Leistungsverzug

7.1. Die Warenlieferung bzw. Leistungserbringung erfolgt ausschließlich jeweils in Österreich bzw. nach Deutschland, an der mit dem Kunden zuvor vereinbarten Lieferadresse und grundsätzlich innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Eingang der Zahlung bei renewin. In den Fällen des Punktes 5.4 erfolgt die Lieferung nach Eingang der schriftlichen Bestellung durch den Kunden innerhalb von längstens sieben (7) Werktagen. renewin kann diese Lieferfrist im Einzelfall auch überschreiten. Ist die bestellte Ware nicht verfügbar oder kann sie aus Gründen, die nicht in der Sphäre von renewin liegen, nicht geliefert werden, ist renewin berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
7.2. Teillieferungen bzw. die Erbringung von Teilleistungen durch renewin sind zulässig.
7.3. Bei Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Kunden über, sobald sie an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten Dritten übergeben wurde. Wenn der Kunde den Vertrag mit einem Beförderer selbst schließt, ohne die von renewin vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
7.4. Der Kunde ist bei der Erbringung von Wartung, Reparatur-, Aufrüst- und/oder Sicherheitsnachrüstarbeiten verpflichtet für einen freien Zugang zum Standort, für angemessene Abstellflächen und störungsfreie Arbeitsmöglichkeiten zu sorgen. Die Anwesenheit von zur Abnahme der Leistungserbringung berechtigten Personen ist vom Kunden sicherzustellen. Sollte die Leistungserbringung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen nicht möglich sein, gerät renewin mit seiner Leistungserbringung nicht in Verzug.
7.5. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, auch nach dem vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin erhaltene Lieferungen oder Leistungen abzunehmen. Nur für den Fall, dass renewin den Liefer- bzw. Leistungstermin um mehr als vier Wochen überschreitet, hat der Kunde das Recht, unter Setzung einer angemessenen, aber mindestens 14-tägigen Nachfrist hinsichtlich jenes Teils der Lieferung bzw. Leistung, mit welcher renewin in Verzug geraten ist, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
7.6. renewin ist außerdem von der Liefer- bzw. Leistungspflicht befreit, wenn die Verzögerung auf nicht beeinflussbare Ereignisse (im Sinne des Punkt 7.7) zurückzuführen ist. In solchen Fällen treffen renewin – für die Dauer der Auswirkungen eines derartigen Ereignisses – keine Verzugsfolgen. Der Kunde ist sohin – unabhängig vom Rücktrittsrecht – nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen für aus dem Liefer- bzw. Leistungsverzug und daraus entstandener Kosten oder zu sonstigen Schadenersatzansprüchen berechtigt.
7.7. Ein unbeeinflussbares Ereignis im Sinne von Punkt 7.6 liegt insbesondere dann vor, wenn es nicht durch Verschulden von renewin auftritt, und somit außerhalb der Einflussmöglichkeit von renewin liegt. Dazu zählen neben höherer Gewalt (z. B. Überflutungen, Betriebsstörungen, Transporthindernissen, etc.) und technischer Gründe, insbesondere auch jede Verzögerung, die in die Sphäre eines Vorlieferanten von renewin fällt. renewin wird den Kunden vom Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich schriftlich informieren. Dauert einer der Gründe für den Liefer- bzw. Leistungsverzug länger als vier Wochen an, sind sowohl renewin als auch der Kunde berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die vom Verzug betroffene Leistung zu reduzieren oder hinsichtlich dieses Teils vom Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von renewin.
8.2. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von renewin unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter, ist ohne Zustimmung von renewin unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss der Kunde renewin unverzüglich zur Anzeige bringen.
8.3. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt von renewin stehenden Waren darf nur unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts erfolgen. Der Kunde tritt im Falle der Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt von renewin stehender Waren bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sämtliche ihm aus dieser Weiterveräußerung zustehenden Rechte, wie insbesondere Kaufpreisforderungen, Eigentumsvorbehalte etc. an renewin ab. Auf Verlangen von renewin ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen über die Weiterveräußerung an renewin zu übergeben und über die ausstehenden Forderungen unverzüglich Rechnung zu legen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ordnungsgemäß zu verwahren und, sofern es sich um einen Unternehmer im Sinne dieser AGB handelt, ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern. Im Falle des Zahlungsverzuges ist renewin zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere die Pflicht zur Zahlung, nicht aufhebt.
8.5. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch renewin ist die Ware nach Aufforderung binnen fünf (5) Werktagen zurückzugeben.

9. Gewährleistung

9.1. Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. renewin leistet Gewähr für die bedungenen und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften laut Angebot bzw. Vertrag. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die angegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sach- und zweckgemäßer Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen Normen.
9.2. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
9.3. Kommen Austausch oder Verbesserung für renewin nicht in Betracht, weil unmöglich, hoher Aufwand oder unzumutbar, so hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung bzw. – bei nicht geringfügigen Mängel – das Recht auf Aufhebung des Vertrages (Wandlung).

9.4. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass
9.4.1. keine äußerlich erkennbaren Einflüsse, wie etwa die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Reinigungsmittel vorliegen und die Produkte nicht in einem korrosionsfördernden Umfeld eingesetzt und/oder verwendet werden,
9.4.2. der Kunde die Vorschriften über die Behandlung oder Montage der Ware vollinhaltlich befolgt, die Ware sachgemäß verwendet oder lagert,
9.4.3. der Kunde durch Vorlage eines Wartungsnachweises (z. B. Beleg, Rechnung etc.) eines Fachmannes nachweisen kann, dass die Wartung entsprechend den Wartungsanleitungen und –vorgaben von renewin vorgenommen wurde,
9.4.4. der Unternehmer im Sinne dieser AGB seiner Mängelrügepflicht gemäß § 377f UGB rechtzeitig nachgekommen ist,
9.4.5. an der Ware keine Veränderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden,
9.4.6. der Kunde keine Selbstreparaturen am Kaufgegenstand durchgeführt hat und die Ware durch einen Fachmann fachgerecht verbaut wurde, oder
9.4.7. der Mangel nicht auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist,
9.4.8. der Kunde die Produkte auf eine Art und Weise einsetzt und/oder verwendet, die der vorgegebenen bzw. empfohlenen Produktverwendung (z. B. in Bezug auf Größe, Gewicht, Oberfläche etc.) entspricht,
9.4.9. im Rahmen der Verarbeitung (z. B. Einbau, Austausch) von Waren ausschließlich Beschläge, Bauteile, Einzelkomponenten oder vergleichbare Produkte verwendet werden und keine Kombination von unterschiedlichen Beschlägen bzw. -bauteilen (inkl. Zubehör).

10. Haftung

10.1. renewin haftet gegenüber Kunden, nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung seitens renewin setzt voraus, dass der Kunde sämtliche Reparatur-, Service- und/oder Wartungsleistungen und sonstige Dienstleistungen nur durch einen Fachmann durchführen hat lassen.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Reparatur-, Service- und/oder Wartungsleistungen und sonstige Dienstleistungen nur durch einen Fachmann durchführen zu lassen.

11. Rücksendungen, Rücktritt des Kunden

11.1. Gelieferte Ware ist – vorbehaltlich des den Verbrauchern gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechts im Sinne des Punkt 3. – grundsätzlich von der Rücklieferung an renewin ausgeschlossen.
11.2. Im Falle eines unberechtigten Rücktritts durch den Kunden nach Annahme des Angebots durch renewin ist dieser verpflichtet, die Kosten für die Lieferung bzw. Leistung sowie allfällige Weg- und Fahrtkosten sowie Material- und Transportkosten zu tragen. Handelt es sich bei dem der Warenlieferung zu Grunde liegenden Produkten um einen Sonderartikel und tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, hat er renewin die Kosten für die Planung, Entwicklung und Herstellung dieser Sonderartikel (zuzüglich Werkzeugkosten) zu ersetzen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche von renewin bleiben hiervon unberührt.

12. Annahmeverzug

12.1. Im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden ist renewin berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, die Ware bzw. Leistungserbringung zu verrechnen und vereinbarungsgemäß fällig zu stellen oder vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen, aber mindestens 14-tägigen Nachfrist hinsichtlich jenes Teils der Lieferung bzw. Leistung, mit denen der Kunde in Annahmeverzug geraten ist, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware nach Ablauf der 14 tägigen Nachfrist anderweitig zu verkaufen.

13. Datenschutz

13.1. renewin ermittelt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten (Anrede, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bank- sowie Kredit- und Bankomatkartendaten) ausschließlich nach den Vorgaben in Geltung stehender Gesetze, wie das Datenschutzgesetz 2018 (DSG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003). Die vom Kunden bereitgestellten Daten sind zur Vertragserfüllung erforderlich. Die Datenschutzerklärung von renewin samt weiterer Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung ist unter www.renewin.eu abrufbar.

Download Wiederrufformular: Microsoft Word – Form Widerrufsformular Anhang I BGBl. I 2014_33 beschreibbar (wko.at)